Im Rahmen eines Wasserrechtsantrages der Harz-Metall GmbH zur Entnahme, zum Ge- und Verbrauch von Okerwasser sowie zur Wiedereinleitung des Wassers in die Oker war eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellt. Als Untersuchungsgebiet hierfür wurde ein etwa 4 km langer Abschnitt der Oker einschließlich der bis max. 250 m breiten Uferbereiche festgelegt, dieser beginnt oberhalb der Siedlung Okertal und endet unterhalb der Einmündung des Röseckenbaches.
Die Umweltverträglichkeitsstudie enthält die Beschreibung des derzeitigen Zustandes von Natur und Landschaft im Untersuchungsgebiet einschließlich der aus den unterschiedlichen Nutzungen des Raumes durch den Menschen resultierenden Vorbelastungen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Oker, ein Fließgewässer, das auf weiten Strecken noch über ein naturnahes Gewässerbett (zumindest im Bereich des Niedrig- und Mittelwasserbettes) verfügt. Aufgrund der naturnahen Gewässersohle und einer geringen organischen Belastung (Wassergüteklasse I und I-II) beherbergt die Oker das für einen schnellfließenden Mittelgebirgsbach typische Spektrum wirbelloser Arten. Auch die für die Gewässerregion (Rhithral) typische Fischfauna ist vorhanden, jedoch sind die Populationen nicht auf allen Gewässerabschnitten gut ausgebildet und gehen zudem zum großen Teil auf Besatzmaßnahmen zurück.
Belastungen bestehen für die Oker vor allem aufgrund der Regulierung der Okerabflüsse über die Talsperre und aufgrund der Wasserentnahmen für industrielle, gewerbliche und private Nutzungen. Verbunden mit diesen Nutzungen ist eine Segmentierung des Fließgewässers durch zahlreiche Stauanlagen. Auch die beiden in diesem Abschnitt vorhandenen Stauanlagen der Harz-Metall GmbH wirken als ökologische Sperren im Fließgewässersystem der Oker, sie verhindern die Aufwärtswanderung von Gewässerorganismen. Als Voraussetzung für die Bewilligung des Wasserrechtsantrages für die Harz-Metall GmbH wurde festgelegt die Durchgängigkeit des Gewässers an diesen beiden Querbauwerken wieder herzustellen. Im Rahmen der UVS wurden verschiedene hierfür geeignete Möglichkeiten geprüft.
Für den Umbau der "Alten Stauanlage" wurde eine Zwischenform aus Sohlengleite und Fischrampe als beste Lösung ermittelt. Der Höhensprung am Wehr wird mittels einer Steinschüttung überwunden, die unterhalb der Wehranlage die gesamte Breite des Gewässerbettes einnimmt. Der Aufstieg für Fische und wirbellose Organismen wird jedoch nur rechtsufrig auf einer Breite von etwa 2,70 m möglich sein, da der Aufstieg über die rechte Wehrhälfte geführt wird.
Der Sohlenabsturz an der "Neuen Stauanlage" soll mittels einer Fischrampe überwunden werden. Diese wird in das rechte Wehrfeld der Stauanlage integriert und mit möglichst flachem Gefälle an die Sohle des Unterwassers angebunden. Diese Form der Fischaufstiegsanlage nimmt somit nur einen geringen Teil der Gewässerbreite der Oker ein. Für die Fischrampe empfiehlt sich die Riegelbauweise. Dabei wird das Gefälle durch Steinriegel gebrochen, die eine Beckenstruktur bilden. Für die Konstruktion der Fischrampe ist ein seitlich begrenzendes Mauerwerk und damit eine Abgrenzung zum übrigen Wehrfeld notwendig. Rechtsseitig existiert bereits eine Uferstützmauer aus Bruchsteinmauerwerk in ausreichender Höhe. Als linke Begrenzung ist die Betonwehrmauer auf einer Länge von rund 6 m vorhanden. Im Anschluss an diese ist eine neue Trennwand auf einer Länge von mindestens 45 m notwendig.
Weitere naturschutzfachliche Forderungen bestehen hinsichtlich der Einmündungssituation des Röseckenbaches in die Oker. Derzeitig bildet der Röseckenbach einen Lockstrom aus, wodurch die in den Röseckenbach aufsteigenden Fische bei Erreichen der unüberwindbaren Sohlabstürze zum Notlaichen gezwungen werden, welches Brutverluste bzw. Brutausfälle zur Folge hat. Durch eine Verlegung der Einmündung in südliche Richtung und dem daraus resultierenden Einlaufwinkel von etwa 90° kann die Wirkung dieses Lockstromes deutlich entschärft werden.
Des weiteren wird von Seiten der Genehmigungsbehörde eine Verringerung
der Wasserentnahme am "Alten Hüttenwehr" gefordert. Da das
dort entnommene Wasser nicht für das Betreiben der Turbine benötigt
wird, soll ein größerer Abfluss in der Oker verbleiben, um unterhalb
der "Alten Stauanlage" für die Fauna ausreichende Wasserstände
zu garantieren. Die Umweltverträglichkeitsstudie legt dar, dass bei einer
Wasserentnahme von max. 0,5 m³/s (statt wie derzeit bis zu 1,5 m³/s)
ausreichende Fließgeschwindigkeiten im "Alten Adenbergstollen"
vorherrschen, um Verschlammungen innerhalb des Stollens zu vermeiden. Trotz
Drosselung des Abflusses über die geplante Sohlengleite während
der Wasserentnahme über den "Alten Adenbergstollen" können
dort ebenfalls bis zu 0,5 m³/s abgeführt werden.