Die Kläranlage der Stadt Geesthacht sollte erweitert und modernisiert werden. Da eine wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage bevorstand, war im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Ziel ist zwar eine verbesserte Abwasserreinigung mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt, Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter waren aber nicht auszuschließen.
Die Umweltverträglichkeitsstudie stellte die für die Prüfung erforderlichen Sachverhalte zusammen. Nach einer Darstellung des Ist-Zustandes wurden die vorgesehenen Änderungen der baulichen Anlagen sowie der technischen, chemischen und biologischen Verfahren erläutert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG überprüft.
Im Rahmen einer ökologischen Risikoanalyse wurde ein mittleres bis hohes ökologisches Risiko der anlagebedingten Auswirkungen sowie ein geringes bis mittleres Risiko der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen ermittelt.
Vermeidungsmaßnahmen, wie eine Eingrünung der Anlage sollen das anlagebedingte Risiko verringern. Zur Vermeidung betriebsbedingter Geruchsemissionen sind bestimmte Betriebsabläufe vorgesehen. Das baubedingte Risiko ist durch Vorsorgemaßnahmen zu reduzieren.
Als unvermeidliche, aber nicht erhebliche Beeinträchtigung
wurde die Einleitung (verringerter) Restschmutzfrachten, die Entstehung klimarelevanter
Gase sowie Geruchsimmissionen prognostiziert. Als erhebliche Beeinträchtigungen
sind dagegen die Überbauung und Versiegelung von Boden sowie die Erhöhung
der Stickstoffimmissionen zu nennen.