Die UVS für die Ortsumgehung Lüchow wurde auf der Ebene des Raumordnungsverfahrens erarbeitet. Die Studie gliedert sich in zwei Teile. Phase I (Raumanalyse) beschreibt und bewertet die Schutzgüter nach dem UVP-Gesetz innerhalb des betroffenen Raumes. Als Ergebnis ergeben sich durch die räumliche Überlagerung der einzelnen schutzgutbezogenen Bewertungszonen, Räume mit einer abgestuften Intensität des Raumwiderstandes: Es ergeben sich Bereiche mit geringem bis sehr hohem Raumwiderstand. Phase II (Variantenvergleich) beschreibt die Auswirkungen von verschiedenen Trassenvarianten, die auf Grundlage des festgestellten Raumwiderstandes entwickelt wurden, und vergleicht sie untereinander.
Die Bestandsaufnahme umfasste neben umfangreichen Auswertungen
vorhandener spezifischer Daten eine Biotoptypenkartierung nach dem niedersächsischen
Kartierschlüssel sowie Erfassungen von Brutvögeln des Offenlandes
und von Amphibienlaichgewässern, die für die Phase des Variantenvergleichs
vertieft und intensiviert sowie durch Erfassungen von Heuschrecken und des
Makrozoobenthos betroffener Fließgewässer ergänzt wurden.
Für die Ortsumgehung Lüchow wurden aus Umweltgesichtspunkten folgende
Räume als besonders empfindlich gegenüber dem Straßenbauvorhaben
festgestellt: Jeetzelaue südlich der Stadt, Niederungsbereiche des Mühlengrabens
im Nordwesten sowie weitere Niederungen im Südosten und Nordosten sowie
das größere Waldgebiet bei Tarmitz.
Im folgenden wurden sechs denkbare Varianten entwickelt, von denen 3 als Nordumgehung und drei als Südumgehung angelegt sind.
Aus verkehrstechnischer Sicht ergeben dabei die stadtnah geführten Nordvarianten die günstigsten Werte hinsichtlich verkehrlicher Entlastung der Innenstadt und Schallemissionen. Die umweltrelevanten Auswirkungen wie Inanspruchnahme von Flächen, Schadstoffbelastung von Böden, Auswirkungen auf klimatische Funktionen, Auswirkungen auf Grundwasser, Querung von Oberflächengewässern, Inanspruchnahme von Biotopflächen, Zerschneidungswirkung, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Lärmemissionen in Erholungsräumen, Unterbrechung von Wegebeziehungen u.a. ergeben ebenfalls, dass die stadtnah geführte Nordvariante aus Umweltsicht am günstigsten zu beurteilen ist. Der entscheidende Vorteil der Nordvariante ist ihr funktionaler Nutzen, da die überwiegend am nördlichen und östlichen Stadtrand konzentrierten Gewerbegebiete gut angeschlossen werden.
Anschließend werden generelle Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen für die Ortsumgehung gefordert. Sie beinhalten u.a. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zur Begrenzung des Stickoxidausstosses, die Versickerung des Straßenoberflächenwassers im Seitenraum oder die Anlage von Rückhalte- oder Versickerungsbecken, eine ausreichende Dimensionierung von Gewässerüberquerungen und eine durchgehende Bepflanzung der Straße zur Minimierung der Schadstoffimmissionen der benachbarten Flächen. Schließlich werden für jede der untersuchten Varianten die zu erwartenden Konflikte und Beeinträchtigungen den möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Kompensation gegenübergestellt. Auf diese Weise kann der Bedarf an zusätzlichen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Eingriffsregelung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes grob ermittelt werden.
Als mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Vorzugsvariante wurden angeführt: Entsiegelungsmaßnahmen bzw. Flächenaufwertungen in der Nachbarschaft als Kompensation für Bodenversiegelungen, Umwandlung von Ackerflächen in Niederungsräumen in Grünland als Kompensation für Inanspruchnahme von Biotopflächen sowie landschaftstypische Pflanzungen als Ausgleich für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Im Raumordnungsverfahren wird die zukünftige Linie der
Umgehungsstraße festgelegt. Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden
die detaillierten Konflikte und Maßnahmen in einem Landschaftspflegerischen
Begleitplan dargestellt.