Durch die Novellierung des BauGB wird die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei der Ausweisung von Gewerbeflächen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (F-Plan) erforderlich. Im Rahmen der Neuaufstellung des F-Planes und der zu erwartenden Inbetriebnahme der Ortsumgehung wurden daher 6 mögliche Gewerbestandorte mit einer Gesamtfläche von ca. 187 ha im Hinblick auf Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG untersucht.
Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der Standorte, der Bewertung der einzelnen Schutzgüter, der Darstellung der Vorbelastungen und der Empfindlichkeit gegenüber den geplanten Baumaßnahmen werden die einzelnen Flächen unter Berücksichtigung allgemeiner Wirkungen von Gewerbestandorten beurteilt. Dabei konnten die Inhalte des gerade fertig gestellten Landschaftsplanes für die Stadt Uelzen genutzt werden.
Die Ergebnisse werden in Form einer Rangfolge der einzelnen
Standorte aus Umweltsicht aufbereitet. Anschließend werden Empfehlungen
für Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen gegeben.