Als eine Art Erholungs- und Themenpark plant das Seedorf Organisationskomitee den Bau eines ökologischen Schweizer Dorfes in Lembruch am Ostufer des Dümmers auf 29,0 ha Fläche. Für das Vorhaben, das neben verschiedenen Attraktionen mit typisch schweizerischen Inhalten und Unterbringungs-möglichkeiten in hohem Masse Edutainmentangebote bieten soll, war für das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen. Das Gelände soll in seinem zentralen Teil als Nachbau einer schweizerischen Kleinstadt gestaltet werden, um den sich von Kanälen durchzogene Ferienhaussiedlungen gruppieren. Als Standort ist die Fläche eines Dauercampingplatzes am Ostufer des Dümmer vorgesehen.
Im Rahmen der Erarbeitung ergaben sich Schwerpunkte auf den Schutzgütern Wasser, Tiere und Pflanzen sowie Erholungsfunktion, die sich aus der Situation dieses Raumes mit den hauptsächlichen Nutzungen Naturschutz und Intensiverholung (Freizeitwohnen, Wassersport) ergeben. Die Grundwasserstände des Geländes sowie Schwankungen des Dümmerwasserspiegels waren zu ermitteln bzw. auszuwerten, um konkrete Aussagen zur Gestaltung der vorgesehenen Wasserfläche und zum Hochwasserschutz der geplanten Bauten ableiten zu können.
Die Dümmerregion insgesamt stellt nicht nur einen Konzentrationspunkt der Erholung im südwestlichen Niedersachsen dar, sondern ist gleichzeitig für den Naturschutz von immenser Bedeutung. Der Dümmer hat internationale Bedeutung als Rast- und Überwinterungs-gebiet für Enten, Gänse und Kormorane und nationale Bedeutung als Brutgebiet. Große Teile im westlichen Teil stehen unter Naturschutz. Nur etwa 200 m südlich des geplanten Dorfes befindet sich das NSG Hohe Sieben. Als Kompromiss zwischen Wassersport und Naturschutz wurde Mitte der 90er Jahre zum Schutz der überwinternden Wasservögel ein Befahrensverbot des Sees zwischen dem 1.11. und dem 31.3. festgelegt. Zusätzlich wurde das Dümmer-sanierungskonzept erarbeitet, das einen Kompromiss zwischen den konkurrierenden Nutzungen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Freizeitnutzung und der Landwirtschaft darstellt.
Als wesentliche Wirkfaktoren des Vorhabens wurden ermittelt:
Baubedingt
Schallemissionen, die in erster Linie durch umfangreiche Spundungsarbeiten
für die Kanalufer verursacht werden sowie allgemeinen Baulärm beim
Errichten der Gebäude
Verkehrslärm durch Baufahrzeuge. Allerdings
werden nur in sehr geringem Ausmass Bodentransporte benötigt.
Erschütterungen durch das Errichten der Spundwände
Anlagebedingt
Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung, die das bisherige
Mass um ca. 3,0 ha übersteigt
Freilegung des Grundwasserspiegels auf über 6,0 ha
Veränderung des Grundwasserstandes durch Wasserregulierung über
ein Ausgleichsbauwerk
Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes durch höhere und dichtere
Baukörper
Betriebsbedingt
Erhöhung der Besucherzahlen und des Kraftfahrzeugaufkommens,
dadurch erhöhter Parkplatzbedarf und erhöhte Schallemissionen
Höhere Zahlen Erholungsuchender am Dümmer, insbesondere im Winter
Als erhebliche Umweltbeeinträchtigungen werden festgestellt:
Beeinträchtigungen von rastenden Wasservögeln nur
sehr eingeschränkt im Nahbereich der Baustelle durch Lärmemissionen
und evtl. Erschütterungen
Beeinträchtigung der Erholungsnutzung durch Inanspruchnahme von Erholungsflächen,
Baulärm und zeitweise Unterbrechung des Deichweges
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen auf der Eingriffsfläche durch
Aufschüttungen und Abgrabungen sowie zusätzlichen Versiegelungen
Offenlegung des Grundwasserkörpers, Gefährdung des Grundwassers
durch Schadstoffeintrag sowie Inanspruchnahme und Umgestaltung von Gräben
Zerstörung der vorhandenen Vegetation (überwiegend geringe bis mittlere
Wertstufe) sowie Schädigungen älterer Baumbestände durch Grundwasseranstieg
Beseitigung eines sehr kleinen Röhrichtbereiches mit hoher faunistischer
Bedeutung
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch untypische und teilweise
weit sichtbare Bebauung
erhöhte Schadstoff- und Lärmbelastung durch verstärktes Verkehrsaufkommen
Störungen von Wasservögeln durch Zunahme der Besucher des Dümmerufers
in der Winterzeit
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Erhalt von älteren Gehölzen auf der Eingriffsfläche,
spezielle Schutzmaßnahmen während des Baus
zur Vermeidung von Lärm und Erschütterungen sind die Spundungsarbeiten
durch „hydraulisches Pressen" durchzuführen
Durch frühzeitige Bepflanzung der Randbereiche und späte Beseitigung
vorhandener sichtverschattender Gehölze auf der Eingriffsfläche
sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren
Zur Verminderung der Eingriffsintensität sollen größere Abschnitte
der Uferbereiche an den entstehenden Kanälen naturnah gestaltet werden.
Zur Minderung der Eutrophierung des Kanalwassers sind bewachsene Bodenfilter
vorgesehen
Spezielle Angebote des ÖPNV sollen die Besucherzahlen, die mit dem Pkw
anreisen, verringern
Zusätzlich besteht allerdings ein erheblicher Ausgleichsbedarf, der jedoch
durch geschickte und naturnahe Gestaltung der Frei- und Wasserflächen
zu einem großen Teil auf der Eingriffsfläche erfolgen kann. In
einer Größenordnung von mindestens 9 ha werden zusätzliche
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb der Eingriffsfläche
erforderlich. In Abstimmung mit der Naturschutzstation Dümmer sind die
im Grünordnungsplan zu konkretisierenden Maßnahmen im Dümmerraum
durchzuführen.