Auftraggeber:
      Gartower Deich- und Wasserverband
Untersuchungsgebiet:
	  460 ha  
    
Leistung:
      Bestandsaufnahme- und Bewertung aller Schutzgüter gem. § 2 UVPG,
      Kartographische Darstellung des Raumwiderstandes auf Grundlage der ermittelten 
      Empfindlichkeit der einzelnen Schutzgüter
      Status quo-Prognose
      Beschreibung Vorhaben und Varianten sowie Auswirkungsprognose auf die Schutzgüter 
      
      Im Rahmen der ökologischen Risikoanalyse Gegenüberstellung Auswirkungen 
      und Schutzgüter unter Berücksichtigung der gewichteten Empfindlichkeit
      Schutzgutbezogener Vergleich der untersuchten Trassenvarianten und Festlegung 
      der Rangfolge entsprechend der Umweltverträglichkeit
      Entwicklung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Vorschlag 
      geeigneter Kompensationsmaßnahmen
Beschreibung:
      Der bisher bestehende linksseitige Seegerückstaudeich kurz hinter der 
      Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bei Nienwalde und Gartow (LK Lüchow-Dannenberg, 
      östliches Niedersachsen) entsprach in seinen Dimensionen nicht mehr 
      den anerkannten Regeln der Technik. Somit sollte er auf der bestehenden 
      Trasse erhöht, verstärkt und abschnittsweise  verlegt werden. 
      Das Untersuchungsgebiet mit seiner Naturausstattung hat einen hohen Wert 
      für den Naturschutz. Dies wird alleine dadurch deutlich, dass es innerhalb 
      des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ 
      liegt und Teile als FFH-Gebiet anerkannt worden sind. Die engere Seegeniederung 
      ist darüber hinaus als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet. Besonders hervorzuheben 
      ist das Vorkommen der totholzbewohnenden Käferart Eremit (Osmoderma 
      eremita). Sie wird als prioritäre Art der FFH-Richtlinie geführt 
      und wurde in einigen von der Deichbaumaßnahme unmittelbar betroffenen 
      Alteichen festgestellt. Der Deichbau stellt somit einen nicht unerheblichen 
      Eingriff dar, allerdings gilt der Hochwasserschutz entsprechend der FFH-Richtlinie 
      als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
      welcher einen Eingriff auch in nach europäischem Recht geschützte 
      Gebiete zulässig macht. Durch Optimierung des Bauentwurfs konnten alle 
      besiedelten Alteichen erhalten werden und der Verlust von Altbäumen 
      auf ein Minimum reduziert werden.
      Durch eine Rückdeichung werden auf 11,4 ha wertvolle Überschwemmungsflächen 
      gewonnen.