Für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche entlang des tidebeeinflussten Abschnittes der Elbe in Niedersachsen um ca. 0,7 m sollte die Abbauplanung des Bodenmateriales einschließlich des Landschaftspflegerischen Begleitplanes durchgeführt werden. Ausreichende Mengen bindigen Bodenmaterials sowie zusätzlich Sand finden sich im Bereich der westlichen Winsener Marsch bei Drage.
Der Planung ging eine Umweltverträglichkeitsstudie voraus, in der eine ausführliche Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter nach UVP-Gesetz sowie die Ermittlung der zu erwartenden Auswirkungen dargestellt wurde.
Über einen Zeitraum von 12 Jahren sollen auf der Fläche von ca. 80 ha Klei und Sand bis etwa 3,0 m tief abgebaut werden. Das Gelände wurde nach der Flurbereinigung in den 80er Jahren trotz des hohen Grundwasserstandes landwirtschaftlich genutzt. Teilflächen wurden als Weidegrünland genutzt, der größte Teil beackert. Die stark tonigen Böden erschweren die Bodenbearbeitung und neigen zu Verdichtungen, so dass zu Beginn der Planung große Flächen brach lagen.
Die westliche Winsener Marsch ist eines der wichtigsten Wiesenbrütergebiete im Landkreis Harburg. Durch die Abbautätigkeit gehen wertvolle Flächen durch Abgrabung verloren, so dass die Kompensation nach der Eingriffsregelung in erster Linie die Aufwertung der Wiesenbrüterlebensräume vorsah. Erfassungen der Brut- und Gastvögel an einem bereits vorab genehmigten Abbaubereich zeigten, dass bei entsprechender Gestaltung der Uferbereiche mit Flachwasserzonen Strukturen geschaffen werden, die von Wiesen- und Watvogelarten zur Nahrungssuche gerne angenommen werden. Zusätzlich siedelten sich neue Arten an. Allerdings sind diese Flächen als Brutgebiet nur teilweise geeignet.
Neben Bohrprofilen im 50 m Raster lagen für den Abbaubereich Messungen des Grundwasserstandes über 1,5 Jahre vor. Damit konnte eine ziemlich exakte Aussage über die Wasserstände und den Jahresgang der Wasserstandsschwankungen des entstehenden Oberflächengewässers getroffen werden. Da ausreichend Flächen zur Verfügung standen, konnte der Abbau weitgehend auf Flächen konzentriert werden, die sich entlang von Wegen und Straßen erstreckten. Die Uferböschung auf der Seite der Wege sollte ein Neigung von 1:3 aufweisen. Zusätzliche Flächen, die weit störungsfreier liegen und sich um ein zentrales Feuchtgebiet mit Schilfröhricht gruppieren, sollen lediglich zwischen 0,6 und 0,8 m abgebaut werden. Bei der entstehenden Geländehöhe und den auftretenden Grundwasserständen bilden sich dadurch im Frühjahr Feuchtbereiche mit flachen Wasserstellen, die im Hochsommer austrocknen und eine maschinelle Mahd der Flächen zulassen. Damit kann dieser Teil der Abbaufläche (33 ha) zusätzlich mit einem Feinrelief versehen als optimierter Lebensraum für Wiesenbrüter fungieren. Er stellt damit gleichzeitig die Ausgleichsfläche für die gesamte Abgrabung dar. Die Böschungsneigung der Ufer im Kontakt zwischen Ausgleichsfläche und Abgrabungsgewässer wurde mit ca. 1:10 festgelegt, um ausreichend große Flachwasserzonen zu erhalten. Ein Pflegekonzept sieht die Offenhaltung der flachen Uferbereiche und die jährliche Mahd der Feuchtgrünlandflächen vor. Die maschinelle Mahd wird durch das alljährlich starke Absinken des Grundwassers im Spätsommer und die dann sehr tragfähigen Tonböden garantiert. Als Abschirmung zwischen Abgrabungssee und Wegen soll eine für die Landschaft typische Hecke aus Strauchweiden gepflanzt werden.
In Absprache mit dem ausführenden Deichverband konnte der Abbau so
festgelegt werden, dass mit dem Abbau der ersten Flächen unmittelbar
die Herrichtung beginnt und bereits in den ersten Jahren sowohl Tiefwasserbereiche
als auch Feuchtgrünlandflächen entstehen. Wie eine Begutachtung
der ersten Abbauabschnitte nach zwei Jahren zeigte, hat sich der entstandene
Flachwasserbereich bereits während des Abbaus als wertvoller Lebensraum
für
Wiesenbrüter entwickelt.