Ein bestehender Hochwasserschutzdeich soll entsprechend der DIN 19 712 (Flussdeiche) ausgebaut werden. Eine Erhöhung ist nur in geringem Maße erforderlich. Neben dem Aufbringen einer Auelehmdecke soll der vorhandene Deichverteidigungsweg, der aktuell am Binnendeichfuß verläuft, angehoben werden. Insgesamt ergibt sich eine geringfügige Verbreiterung des Deiches. Zusätzlich soll beidseitig ein durchgehender, 5 m breiter Schutzstreifen angelegt werden.
Aufgrund der Lage im Gebietsteil C des Biosphärenreservates sowie in einem FFH- und einem EU-Vogelschutzgebiet ist selbst bei einer geringen zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen. Sicher entstehen erhebliche Beeinträchtigungen durch einen Zwangspunkt, bei dem sich ein naturschutzfachlich hochwertiges Binnendeichbrack und der außendeichs liegende Wehninger Haken mit einer streng geschützten Kolonie der seltenen Trauerseeschwalbe unmittelbar gegenüber liegen. Hier ist eine Flächeninanspruchnahme auf der einen oder anderen Seite unvermeidlich.
Da mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen sicher zu
rechnen ist, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
werden.