Durch ein Gutachten der NILEG zur Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in Gorleben wurden konkrete flächenbezogene Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz vorgeschlagen. Die Maßnahmen sollten konkretisiert und umsetzungsreif geplant werden. Dies erfolgte im Rahmen einer exakten Kartierung der Flächen im Maßstab 1:1.000 und unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und der örtlichen Naturschutzverbände.
Bei den Maßnahmeflächen handelt es sich um zwei Teilflächen, die in unterschiedlichen Bereichen liegen: Die erste Teilfläche befindet sich in einem Kiefernforst, der einem Waldbrand von 1975 zum Opfer fiel. Nachfolgend hat sich auf ca. 11 ha Fläche eine Sandheide mit einzelnen Sandmagerrasenflächen angesiedelt. Eine planmäßige Aufforstung fand nicht statt. Die Heidevegetation ist inzwischen durch mangelnde Pflege stark vergreist und durch den Heidekäfer befallen. Auch durch Kiefernaufwuchs wird die Fläche stark bedrängt.
Die zweite Fläche ist ein mit Kiefernforsten unterschiedlicher Altersstadien bestandenes Flurstück im Naturschutzgebiet Untere Seegeniederung.
Teilfläche 1
Zur konkreten Planung der Maßnahmen wurde eine dataillierte Bestandserfassung
der Vegetationsbestände (Art und Ausprägung), der Anflugkiefern
und sonstiger Sonderstrukturen, wie Totholzhaufen und Anlagen der Wildfütterung,
durchgeführt. Faunistische Daten wurden nicht gesondert erhoben, doch sind
die Ansprüche der regelmäßig nachgewiesenen Arten Raubwürger,
Heidelerche, Waldeidechse und verschiedener Hautflüglern bei der Maßnahmenplanung
berücksichtigt worden.
Ziele der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind:
Die Durchführung der Maßnahmen ist folgendermaßen geplant:
Die Beseitigung des Gehölzaufwuchses soll zwischen Oktober und Februar erfolgen. Zu erhaltende Bäume wurden markiert. Das Holz ist von der Fläche zu entfernen und in Mieten am Rande zu lagern. Dadurch entstehen in wenigen Jahren günstige Lebensraumbedingungen für die Heidekeule.
Zur Umwandlung der Wildäcker soll die oberste, nährstoffreiche Bodenschicht abgeschoben und am Rand in Mieten aufgesetzt werden. Diese werden durch eine Schicht nährstoffarmen Sandes abgedeckt. Die eingeebnete Fläche des Wildackers soll mit einem Relief von 50 cm Höhenunterschied gestaltet und der Wiederbesiedlung mit Besenheide und Sandmagerrasenarten überlassen werden.
Die Beseitigung jagdlicher Einrichtungen sieht die Abdeckung der Lehmkuhle mit einer 30 cm starken Sandschicht vor. Das Material der angrenzenden Sandfläche kann verwendet werden. Der Strohlagerplatz soll beseitigt und die Wildfütterung gänzlich eingestellt werden.
Die Verjüngung der Heide soll durch Heidemahd mit Doppelmessertechnik erfolgen. Diese Technik stellt das Schneiden und nicht Reißen des Heidekrautes sicher. Die Schnitthöhe sollte 10 cm betragen und möglichst zwischen Mitte Januar und Ende Februar erfolgen. Das Mähgut ist abzuharken, von der Fläche zu entfernen und zu kompostieren, oder als Filtermaterial einzusetzen. Die Mahd soll in Teilabschnitten (jeweils Streifen von 30 m Breite) erfolgen, um eine gestufte Schichtung der Heidefläche zu erreichen. Die einzelnen Streifen sollten in Abständen von 3 bis 5 Jahren gemäht werden. Totholzhaufen und Sandmagerrasen sind von der Mahd auszunehmen und vor dem Befahren zu schützen.
Teilfläche 2
Auch für diese ca. 6,7 ha große Fläche wurde ein detaillierte
Erfassung der Kiefernbestände sowie der Gras- und Krautschicht durchgeführt.
Die Fläche ist geprägt durch bisher nicht durchforstetes Kiefernstangenholz
ohne jegliche Krautvegetation, Kiefernbaumholzbestände mit dominanten
Drahtschmielenrasen und deutlich lichteren Kiefernalthölzern mit fleckenweise
abwechselnder Grasschicht aus Dominanzbeständen von Drahtschmiele, Landreitgras
und Sandsegge. Ein alter Sanddeich und eine Düne zieht sich durch die
Fläche. Im Dünenbereich und am Ufer des Laascher Sees befinden sich
krüppelige Altkiefern. Ein Teil der Fläche weist ein leicht gewelltes
Bodenrelief auf.
Als Ziele der Maßnahmen, die sich im Einklang mit der NSG-Verordnung
befinden, waren vorgegeben:
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Durch die vorgesehenen Maßnahmen sollen Sukzessionsstadien von Sandmagerrasen und Sandheiden geschaffen und entwickelt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen konnte im Rahmen der Erfolgskontrolle nachgewiesen werden, dass sich typische Arten wie Besenheide und Frühlingsspark auf den Sandflächen bereits ansiedeln. Sämlinge von Kiefer und Birke mussten jedoch in zwei Arbeitsgängen entfernt werden, bis sich eine geschlossene Magerrasen-/Heidevegetation angesiedelt hat. Die Erfolgskontrolle soll über mehrere Jahre bis zum Erreichen des Entwicklungszieles fortgesetzt werden.