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Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2002 60 Gebiete zu Besonderen Schutzgebieten (BSG) nach der EU-Vogelschutzrichtlinie erklärt und kommt damit seiner Verpflichtung zur Umsetzung dieser seit 1979 geltenden Richtlinie nach. Die Datenlage zu den wertbestimmenden Vogelarten dieser Gebiete ist nur unzureichend. Mit der Meldung sind aber konkrete Berichtspflichten des Landes an die EU-Kommission verbunden. Mit der Vergabe von detaillierten Brut- und ggf. Rastvogelbestandsaufnahmen für alle ausgewiesenen BSG führt die Staatliche Vogelschutzwarte eine Ersterfassung in den Gebieten durch. Dabei werden die Anhang I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie alle in Niedersachsen oder Deutschland gefährdeten Arten punktgenau erfasst. Für die übrigen Arten erfolgt eine Bestandsschätzung in Größenklassen.

Das Gebiet V56 „Wendesser Moor“ liegt bei Peine und weist eine Fläche von 136 ha auf. die wertbestimmenden Arten sind Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Wasserralle (Rallus aquaticus), Tüpfelsumpfhuhn und Kleines Sumpfhuhn (Porzana porzana, P. parva).
Die Erfassung wurde gemeinsam mit dem anerkannten Rallenexperten Peter Becker durchgeführt und ergab 7 Brutpaare (BP) des Rothalstauchers, 9 BP der Wasserralle, 3 BP des Tüpfelsumpfhuhns und keinen Nachweis des Kleinen Sumpfhuhns. Das Gebiet ist ein isoliertes Feuchtgebiet inmitten der Ackerlandschaft und dadurch vielfältigen Einflüssen ausgesetzt. Neben den Randeinflüssen durch die landwirtschaftliche Nutzung und Erholungsuchende stellt sich der Fraß von Röhrichtpflanzen durch eine große Population der Graugans als Problem dar.

Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten

Monitoring im EU-Vogelschutzgebiet
V56 „Wendesser Moor“ (2005)

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