Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2002 60 Gebiete zu Besonderen Schutzgebieten (BSG) nach der EU-Vogelschutzrichtlinie erklärt und kommt damit seiner Verpflichtung zur Umsetzung dieser seit 1979 geltenden Richtlinie nach. Die Datenlage zu den wertbestimmenden Vogelarten dieser Gebiete ist nur unzureichend. Mit der Meldung sind aber konkrete Berichtspflichten des Landes an die EU-Kommission verbunden. Mit der Vergabe von detaillierten Brut- und ggf. Rastvogelbestandsaufnahmen für alle ausgewiesenen BSG führt die Staatliche Vogelschutzwarte eine Ersterfassung in den Gebieten durch. Dabei werden die Anhang I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie alle in Niedersachsen oder Deutschland gefährdeten Arten punktgenau erfasst. Für die übrigen Arten erfolgt eine Bestandsschätzung in Größenklassen.
Das Gebiet V25 „Ostheide südlich Himbergen“ liegt im östlichen
Landkreis Uelzen und wurde auf einer Fläche von 1.205 ha als BSG für
die Brutvogelarten Ortolan (Emberiza hortulana) und Heidelerche (Lullula
arborea) ausgewiesen. Es handelt sich um eine reich gegliederte Ackerlandschaft
mit kleineren Waldbereichen auf sandigen, grundwasserfernen Standorten. Die
Erfassung erbrachte einen Bestand von 61 Brutpaaren (BP) der Heidelerche und
44 BP des Ortolan. Neben der Bestandsermittlung war die Bewertung des Erhaltungszustands
die zweite wichtige Aufgabe. Der Erhaltungszustand wird auf Basis der Kriterien
Zustand der Population, Habitatqualität sowie Beeinträchtigungen
und Gefährdungen ermittelt. In der Gesamtbewertung ergibt sich damit
ein guter, mittlerer oder schlechter Erhaltungszustand. Problematisch bei
der Ersterfassung ist die Bewertung des Populationszustands, da die wesentliche
Kenngröße des Bestandstrends nicht vorliegt und zudem der Bruterfolg
im Rahmen der Kartierungen nicht erfasst werden kann. Schließlich wurden
Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
und das weitere Monitoring gemacht.