Auftraggeber:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, Staatliche
Vogelschutzwarte
Bearbeitung:
März bis September 2007
Allgemeines:
Im Rahmen des Monitorings des Vogelschutzgebietes
V25 „Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich“ wurde das Planungsbüro mit
der Bestandserfassung aller Anhang I – Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie
und der gefährdeten Arten nach niedersächsischer sowie bundesdeutscher Roter
Liste im Gebietsteil Bad Bodenteich betraut.
Beschreibung:
Das Untersuchungsgebiet ist Teil des Vogelschutzgebietes
V 25 und befindet sich im südöstlichen Teil des Landkreises Uelzen. Die
sandigen, wenig ertragreichen Böden erwärmen sich schnell. Die Landschaft
ist sanft hügelig, 25% der Fläche ist bewaldet. Die übrige Fläche wird landwirtschaftlich
genutzt. Es findet eine fast flächendeckende Beregnung der Intensiväcker
statt. Charakteristisch ist das Mosaik von Wald- und Ackerflächen, dadurch
besteht ein hoher Anteil an Wald-Feld-Übergangsbereichen und ein großer
Strukturreichtum.
Der Schwerpunkt der Erfassung lag auf den wertbestimmenden Arten Heidelerche und Ortolan. Die vorgegebene Methodik der Brutvogelbestandserfassung orientierte sich an der Methode der Revierkartierung.
Insgesamt konnten im Vogelschutzgebiet während des Erfassungszeitraumes 83 Vogelarten (davon 59 als Brutvögel) festgestellt werden. Der Erhaltungszustand wurde für 9 der zu untersuchenden Arten als günstig und für 5 Arten als ungünstig beurteilt. Hierbei bestätigte die festgestellte hohe Bestandsdichte der beiden wertbestimmenden Arten Ortolan und Heidelerche die große Bedeutung des Gebietes als Lebensraum für diese Brutvogelarten.
Es wurden Erhaltungsziele für das Gebiet formuliert, welche v. a. eine
Entwicklung günstiger Habitate für die wertbestimmenden Arten zum Ziel haben.
Zu nennen sind hier z. B. der Erhalt und die Schaffung von kleinparzellierten
und möglichst extensiv bewirtschafteten Ackerflächen oder die Anlage von
extensiv genutzten Ackerrandstreifen und der Verzicht von Feldberegnung.
Weiterhin wurde die Anpflanzung von Baumreihen in der Feldflur und Einzelbäumen
an Waldrändern empfohlen. Im Rahmen der daraus entwickelten Maßnahmenvorschläge
wurde auf das Kooperationsprogramm „Feldvögel der Ackerflur“, welches die
Anlage von Ackerrandstreifen fördert, hingewiesen und es wurden hierfür
besonders geeignete Standorte aufgezeigt