Zum Bau des Sportboothafens Gorleben wurden durch unser Büro alle notwendigen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet (dazu gehören: die wasserbautechnische Unterlagen, die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit dem zugehörigen Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP)). Der Hafen liegt am so genannten „Gorlebener Haken“ und hat damit eine unmittelbare Verbindung zur Elbe.
Nach ordnungsgemäßer Fertigstellung dieser Unterlagen und der Planfeststellung erhielt das Büro den Auftrag zur Planung und Umsetzung der Außenanlagen, der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen, der Steganlage mit 40 Liegeplätzen sowie für das Aufenthaltsgebäude (90 m² BGF).
Die eigentliche Steganlage musste, da der Wasserstand der Elbe (jahreszeitlich) bis zu 6 m und damit sehr stark schwanken kann, als schwimmende Anlage geplant werden. Es wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss festgelegt, dass der Steg eine maximale Kapazität von 40 Booten aufweisen durfte, diese Zahl wurde durch die Gemeinde als Planungsvorgabe festgelegt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten war nur ein linearer Hauptsteg mit jeweils kurzen Auslegern zum bequemen Betreten und Verlassen der einzelnen Boote möglich. Jeder Liegeplatz sollte über eine Strom und Trinkwasserversorgung (einzeln abgesichert und mit der Möglichkeit Einzelverbräuche zu erfassen) verfügen.
Die notwendigen Arbeiten wurden Losweise vergeben, die Aufgabe der Projektkoordinierung
und Bauüberwachung wurde durch uns wahrgenommen. Zur Realisierung wurden
zunächst sieben Dalben mit einer Länge von jeweils 17 m in der Nähe
des Südufers gerammt, diese dienen für die Steganlage als Fixpunkte,
der schwimmende Steg wird über eine beweglich gelagerte Gangway betreten.
Zur Befestigung des Ufers wurde das anstehende Bodenmaterial durch eine Schüttung
aus Wasserbausteinen gesichert. Die Steganlage ist zusammen mit dem Vereinsheim
schlüsselfertig an die Gemeinde übergeben worden.