Zum Gestüt Lasbek-Gut (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein) gehört ein etwa um das Jahr 1500 angelgter Mühlenstau.
Die Anlage besteht aus drei großen künstlichen Teichen, die untereinander verbunden
sind. Der Stangenteich im Nordosten wird von der Groot Beek gespeist, die
zugleich im Stangenteich endet. Seine Wasserfläche betrug ursprünglich rund
1 ha.
Im Süden anschließend erstreckt sich in West-Ostrichtung der
Mühlenteich, der mit dem Stangenteich über einen Brückendurchlass
und den natürlichen Restlauf der Groot Beek verbunden ist. Im Süden
schließt sich verbunden durch die Straßenbrücke der K 12 in Nord-Süderstreckung
der ursprünglich 1,5 ha große Süderbesteteich an. Er wird von der Süderbeste von Süden
kommend durchflossen.
Der Mühlenteich
hat eine Größe von ca. 5,0 ha und wird durch den Stangenteich
von der Groot Beek und über den Süderbesteteich durch
die Süderbeste gespeist.
Alle Teiche sind seit ihrer Anlage vermutlich noch nie geräumt worden, wie die
in den Teichen sedimentierten Schlammmengen zeigen. Natürlicherweise
sind die Sedimentmächtigkeiten am höchsten in den Mündungsbereichen
der beiden Fließgewässer, sowohl im Stangenteich als auch im Süderbesteteich
sind jeweils 1 ha große Schilfzonen entstanden, die dominant vom großen
Wasserschwaden bewachsen sind und deren Oberfläche nur noch zwischen
1 bis 10 cm hoch eingestaut wird. Die unmittelbaren Kontaktbereiche des Mühlenteiches
zu den zuvor genannten Sedimentationsteichen sind durch die fortwährende
Vorverlegung der Bachmündungen hoch mit Sedimenten angefüllt, sodass
die Sedimentmächtigkeiten in den ersten. ca. 400 m des Teiches zwischen
1,7 bis 2,5 m betragen. Danach nimmt die Mächtigkeit der Schlammschicht
kontinuierlich ab und beträgt vor den Wehren noch rd. 0,4 m.
Durch diese Entwicklung ist die Gewässerqualität in den Teichen
teilweise erheblich beeinträchtigt sowie deren Funktion als Staugewässer
gefährdet. Es ist deshalb beabsichtigt, die Stauteiche zu entschlammen
und den natürlichen Teichboden wieder freizulegen.
Neben wasserrechtlichen und abfallrechtlichen Genehmigungen für das
entnehmen des Schlammes und dessen weitere Nutzung war im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans
die Beeinträchtigung der gesetzlich geschützter Röhrichtbestände
darzustellen und zu bewerten.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung war die umfassende Analyse der Schlamm-
und Wasserqualität vorzunehmen und zu dokumentieren.
Ferner war eine Biotoptypenkartierung sowie faunistische Untersuchungen
(Fische, Makrozoobenthos und Brutvögel) zu erarbeiten.
Die Frage der historischen Ausdehnung der Teiche konnte mit Hilfe von Archivalien
sowie Dokumentation von Geländespuren geklärt werden.
Alle Genehmigungen sind durch die zuständigen Behörden erteilt worden.