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Auftraggeber:
Samtgemeinde Gartow

Bearbeitung:
07.2008 – 09.2008

Leistung:
Beschreibung und Bewertung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum, hierfür Biotoptypenkartierung nach dem aktuellen Kartierschlüssel für Niedersachsen (v. Drachenfels). Darstellung des Vorhabens sowie seiner Auswirkungen auf die Schutzgüter: Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Klima/Luft und Landschaftsbild/Erholungseignung. Ermittlung des Kompensationsbedarfes und Entwicklung der Landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Schutz sowie zur Kompensation der ermittelten Eingriffe.

Beschreibung:
Zur Komplettierung eines schon bestehenden Radweges zwischen Gartow und Bömenzien (etwa 8 km) war der Neubau eines 320 m langen Teilstückes auf der Deichkrone am nordöstlichen Ortsrand des Fleckens Gartow geplant. Zusätzlich sollte der Radweg mittels einer Rampe an die Bundesstraße B 493 angebunden werden.
Als Teil der Genehmigungsunterlagen für dieses Bauvorhaben war ein Landschaftspflegerischer Begleitplan aufzustellen.
Wegen des auf einen kurzen Deichabschnitt begrenzten Eingriffes konnte der Untersuchungsrahmen relativ eng gewählt werden. So wurde zwar eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Auf eine Kartierung der Fauna wurde aber verzichtet, da für verschiedene Artengruppen detaillierte Bestandsdaten aus den Jahren 2007 und 2004 vorlagen, deren Auswertung eine ausreichende Grundlage darstellte. Wie vermutet wiesen die vom Bauvorhaben direkt betroffenen Flächen nur eine geringe Bedeutung für die Fauna auf. Lediglich an drei, durch das Vorhaben nicht unmittelbar gefährdeten, am und im Deichkörper stockenden alten Eichen gab es Nachweise der xylobionten (totholzbewohnenden) Käferart Heldbock – ein Baum war aktuell vom Heldbock besiedelt, zwei weitere zeigten alte Fraßspuren/ Ausbohrlöcher auf. Der Heldbock gehört zu den im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten und weist somit für den Naturschutz eine hohe Bedeutung auf.
Die Ermittlung und Beschreibung der Vorhabensauswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter sowie die Bewertung ihrer Intensität hatte zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der empfohlenen Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen der Verlust von Biotopen sowie von Boden durch Versiegelung zu kompensieren war. Der ermittelte Kompensationsbedarf konnte im Rahmen einer Ersatzmaßnahme durch Pflanzung von Obstbäumen innerhalb der Ortschaft Gartow erfüllt werden

LBP - Straßenbau/Verkehrsanlagen

Radweglückenschluss Gartow-Bömenzien

Übersicht Planungsbegiet