Auftraggeber:
Samtgemeinde Gartow
Bearbeitung:
07.2008 – 09.2008
Leistung:
Beschreibung und Bewertung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum,
hierfür Biotoptypenkartierung nach dem aktuellen Kartierschlüssel
für Niedersachsen (v. Drachenfels). Darstellung des Vorhabens sowie
seiner Auswirkungen auf die Schutzgüter: Arten und Lebensgemeinschaften,
Boden, Klima/Luft und Landschaftsbild/Erholungseignung. Ermittlung des Kompensationsbedarfes
und Entwicklung der Landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung,
zum Schutz sowie zur Kompensation der ermittelten Eingriffe.
Beschreibung:
Zur Komplettierung eines schon bestehenden Radweges zwischen
Gartow und Bömenzien (etwa 8 km) war der Neubau eines 320 m langen
Teilstückes auf der Deichkrone am nordöstlichen Ortsrand des Fleckens
Gartow geplant. Zusätzlich sollte der Radweg mittels einer Rampe an
die Bundesstraße B 493 angebunden werden.
Als Teil der Genehmigungsunterlagen für dieses Bauvorhaben war ein
Landschaftspflegerischer Begleitplan aufzustellen.
Wegen des auf einen kurzen Deichabschnitt begrenzten Eingriffes konnte der
Untersuchungsrahmen relativ eng gewählt werden. So wurde zwar eine
Biotoptypenkartierung durchgeführt. Auf eine Kartierung der Fauna wurde
aber verzichtet, da für verschiedene Artengruppen detaillierte Bestandsdaten
aus den Jahren 2007 und 2004 vorlagen, deren Auswertung eine ausreichende
Grundlage darstellte. Wie vermutet wiesen die vom Bauvorhaben direkt betroffenen
Flächen nur eine geringe Bedeutung für die Fauna auf. Lediglich
an drei, durch das Vorhaben nicht unmittelbar gefährdeten, am und im
Deichkörper stockenden alten Eichen gab es Nachweise der xylobionten
(totholzbewohnenden) Käferart Heldbock – ein Baum war aktuell
vom Heldbock besiedelt, zwei weitere zeigten alte Fraßspuren/ Ausbohrlöcher
auf. Der Heldbock gehört zu den im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie
aufgeführten Arten und weist somit für den Naturschutz eine hohe
Bedeutung auf.
Die Ermittlung und Beschreibung der Vorhabensauswirkungen auf die betroffenen
Schutzgüter sowie die Bewertung ihrer Intensität hatte zum Ergebnis,
dass unter Berücksichtigung der empfohlenen Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
der Verlust von Biotopen sowie von Boden durch Versiegelung zu kompensieren
war. Der ermittelte Kompensationsbedarf konnte im Rahmen einer Ersatzmaßnahme
durch Pflanzung von Obstbäumen innerhalb der Ortschaft Gartow erfüllt
werden