Nach Fertigstellung der BAB A 250 zwischen Lüneburg und dem Kreuz Maschen
soll die aus Richtung Geesthacht bisher an der B 4 zwischen Bardowiek und
Winsen (Luhe) endende B 404 bis an die A 250 verlängert und mit dieser
verknüpft werden. Die ca. 3,1 km lange Trasse wurde im Rahmen der Linienfindung,
zu der eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt wurde, festgelegt.
Sie durchschneidet eine im nördlichen Teil durch Hecken und kleine Wäldchen
reich strukturierte grundwassernahe Landschaft. Der südliche Teil ist
stark durch den intensiven Gemüseanbau genutzt und weist einen offeneren
Charakter auf.
Die wesentlichen Konflikte, die durch das Straßenbauvorhaben entstehen
sind:
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Verlust oder Beeinträchtigung von schützenswerten Biotoptypen wie
Wallhecken, Feuchtgrünland, einem naturnahen Bachlauf und verschiedenen
kleinflächigen Feuchtbiotop
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Zerschneidung von Lebensräumen gefährdeter Vogelarten und von Amphibienwanderwegen
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Inanspruchnahme von naturnahen und grundwassernahen Böden (kleinflächig
auch Niedermoor)
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Grundwasserabsenkungen und Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächenwasser
durch Schadstoffe
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Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch das technische
Bauwerk (einschl. Brückenbauwerken) und der Verlust prägender
Landschaftsteile
Durch eine Reihe von Vermeidungsmaßnahmen, die bereits in der UVS erarbeitet
wurden, und in den Straßenentwurf eingingen, konnten einige Konflikte,
bereits im Vorfeld ausgeräumt werden:
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Versickerung des Niederschlagswassers in Mulden ohne Anschluss an Entwässerungsgräben.
Dadurch erfolgte eine Anhebung der Gradiente, um ausreichend Abstand zwischen
der Muldensohle und dem Grundwasserspiegel zu erreichen.
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Erhalt von landschaftsprägenden Bäumen im Bereich einer landwirtschaftlichen
Wegeüberführung
- Ausreichende Bemessung der Rahmendurchlässe für alle Gräben
und Bäche
Konflikte, die nicht durch Vermeidungsmaßnahmen zu verringern waren,
führen zu den folgenden anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf
Naturhaushalt und Landschaftsbild:
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Versiegelung von 4,3 ha Boden und Überbauung einer Niedermoorrinne
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Überbauung/Querung eines naturnahen Fließgewässers
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Verlust von Lebensräumen durch Inanspruchnahme auf 3,8 ha, darunter 2000
lfdm Gehölzbestände
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Inanspruchnahme/Zerschneidung von 8 ha wertvoller Vogellebensräume sowie
von Amphibienwanderwegen, Störwirkung auf Tierlebensräume
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Inanspruchnahme landschaftsprägender Gehölze auf 3 ha und visuelle
Beeinträchtigung angrenzender Räume
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Ausstoß von Luftschadstoffen mit Beeinträchtigung von Luft, Boden
und Grundwasser
Als Schutz vor Beeinträchtigungen sowie zur Vermeidung und Minimierung
und zur Kompensation von Beeinträchtigungen wurde eine Vielzahl von Maßnahmen
im Einklang mit dem bestehenden Landschaftsrahmenplan sowie dem Landschaftsplan
konzipiert, die in erster Linie die tatsächlich beeinträchtigte
Funktion des Naturhaushaltes an anderer Stelle aufwerten sollen.
Als wesentliche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen:
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Durchgehende Bepflanzung der Trasse zur Schadstofffilterung und landschaftlichen
Einbindung
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Leiteinrichtung für Amphibien im Bereich der ermittelten Wanderwege und
Kombinierung von Rahmendurchlässen mit Amphibientunneln
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Einbau einer Tonschürze im Niedermoorbereich zur Vermeidung von Grundwasserabsenkungen
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Streckenweise Reduzierung der Arbeitsstreifen, Berücksichtigung
von Schutzmaßnahmen nach RAS-LG 4 für Gehölzbestände,
Verzicht auf Lagerflächen im Bereich empfindlicher Biotope/Böden
Als Ausgleichsmaßnahmen sind geplant:
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Rückbau von versiegelten Wege- und Straßenflächen entlang
der B 4 sowie an Wirtschaftswegen
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Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland zur Aufwertung
von Lebensräumen der beeinträchtigten Offenlandarten
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Anlage von extensiv genutzten Säumen entlang von Wegen und Gräben
zur Förderung von Vogelarten wie Rebhuhn und Braunkehlchen sowie Heuschrecken
und Tagfaltern
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Waldanpflanzungen auf Restflächen zur besseren landschaftlichen Einbindung
der Trasse
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Pflanzung von Hecken und Baumreihen sowie der Straßenböschung zur
landschaftlichen Einbindung und zum Ausgleich für Gehölzverluste
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Anlage eines kurzfristig nutzbaren Winterquartieres für Amphibien sowie
eines temporären Kleingewässers
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Verlegung von Ausgleichsflächen der BAB A 250 auf nicht betroffene Flächen
Als Ersatz für nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen werden zusätzlich
folgende Maßnahmen vorgesehen:
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Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland als Ersatz
für nicht ausgeglichene Bodenversiegelung
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Anlage eines Ersatz-Laichgewässers sowie von Ersatz-Winterquartieren
in Form von Gehölzpflanzungen
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Wiedervernässung von entwässerten Flächen als Ersatz für
Inanspruchnahme und Überbauung von Niedermoorboden
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Entfernung von Verrohrungen und Anlage eines Uferrandstreifens als Ersatz
für Beeinträchtigungen durch Querung des Bornbaches