Die Firma Splitt- und Schotterwerke Hamelspringe und Bernsen GmbH hatte einen
Änderungsantrag zur Rekultivierung des Hartsteinbruches Bernsen bearbeiten
lassen und unter anderem auf dem etwa 500 m langen östlichen Teilabschnitt
der südlichen etwa 60 m hohen Bruchwand die Schaffung einer Berme vorgeschlagen.
Die Berme sollte eine Breite von 6 bis 7 m und eine Wandhöhe von 10 bis
12 m aufweisen und als Habitat für Tier- und Pflanzenarten dienen sowie
das Landschaftsbild verbessern und die Erosion des Kammes unterbinden. Die
Konzeption des Vorschlages trug zweifelsfrei zur naturschutzfachlichen Optimierung
in der Bewertung des formulierten Zieles bei.
Der Antragsbearbeiter ging bei der Bemessung der Berme offensichtlich von
der Vorstellung aus, dass es sprengtechnisch möglich sei, die Berme in
der vorgeschlagenen Weise durch Flugsprengung herzustellen. Das hat sich in
der praktischen Durchführung als unmöglich erwiesen. Das durch die
Sprengung gelöste Material ist nur in Teilen (25 bis 40 %) an den Bruchwandfuß
befördert worden. Der größere Teil des abzutragenden Materials
befand sich in unterschiedlich großen Blöcken und als Geröll
auf der Berme und bildete in diesem Zustand ein erhebliches Gefahrenpotential,
da sich jederzeit Schutt oder größere Blöcke lösen konnten.
Besonders hoch waren die Risiken für Fossiliensammler einzuschätzen,
die den Steinbruch zwar widerrechtlich betraten, aber daran nicht gehindert
werden konnten.
Der vorab beschriebene Zustand der Berme ließ sich bei der gegebenen
Breite der Berme mechanisch und sprengtechnisch nicht lösen. Das angestrebte
Ziel einer beräumten Berme war nur mit einer mechanischen Räumung
(Abbaggerung) zu erreichen. Um eine, nach menschlichen Zeitmaßstäben,
dauerhafte Berme herzustellen und eine größtmögliche Standfestigkeit
und -sicherheit zu erreichen, die einer künftigen Erosion nicht unangemessen
Vorschub leistete, mussten die erneuten Sprengarbeiten so durchgeführt
werden, dass sie im Wesentlichen nur zu Gesteinslockerungen führten, die
nicht wesentlich über die Sohle und die Wand hinaus reichten. Der Einsatz
eines geeigneten Baggers auf der Berme setzte eine Mindestsohlenbreite von
10-12 m voraus. Deshalb wurde die Berme bei gleicher Wandhöhe um ~6 m
verbreitert. Auf diese Weise entstand eine Bermenbreite von 12 m und eine
etwa 80° zum Berg geneigte Wand mit einer mittleren Höhe von 11 m.
Diese Sohlenbreite bot einem geeigneten Bagger ausreichend Sicherheit, um
das durch Sprengung gelockerte Gestein abzuräumen und vor der Wand zu
deponieren. Die Abräumarbeiten des gelockerten Materials sind technisch
so durchgeführt worden, dass parallel die mechanische Reinigung der aufgehenden
Wand erfolgte. Ferner wurden die in der Berme senkrecht zur Wand verlaufenden
Klüfte auf der Sohle mit geeignetem Gesteinsschotter ausgezwickt, um
so die Erosion des Feinsubstrates zu unterbinden und Angriffsflächen
für eine weitere beschleunigte Gesteinszerstörung zu vermeiden.
Für diese Aufgabe hat das Büro sowohl die Planung, als auch die
dann notwendige Bauleitung (inklusive Sprengarbeiten) vor Ort erbracht.