Die „Laascher Insel“, für die ein neuer Deich errichtet werden soll, befindet sich mit Ausnahme der Ortslage inmitten des FFH-Gebietes „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg“ sowie in dem EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“.
Durch die Baumaßnahme betroffen ist u.a. der prioritäre Lebensraumtyp „kalkreiche Sandrasen“ sowie fünf weitere Lebensraumtypen. Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind nicht durch die Planung betroffen. Beeinträchtigungen sind aber für eine Reihe von Vogelarten nach Anhang I sowie wertbestimmende Zugvogelarten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutzrichtlinie zu erwarten. Zu den direkt betroffenen Brutvogelarten zählen Heidelerche und Neuntöter, Bekassine, Schafstelze, Braunkehlchen und Pirol.
Insgesamt 7 Varianten wurden mit einander verglichen. Dabei
schnitt die „Ausbauvariante“ wegen der direkten Inanspruchnahme
des prioritären Lebensraumtyps sowie weiterer erheblicher Beeinträchtigungen
mit Abstand am schlechtesten ab. Auch Variante 6 führt zu erheblichen
Beeinträchtigungen. Alle übrigen Varianten führen nicht zu
erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- und EU-Vogelschutzgebietes.