Zum Bau des Sportboothafen Gorleben wurden durch unser Büro alle notwendigen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren erarbeitet (wasserbautechnische Unterlagen, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit dem zugehörigen Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP)). Der Hafen liegt am so genannten „Gorlebener Haken“ und hat damit eine unmittelbare Verbindung zur Elbe.
Nach ordnungsgemäßer Fertigstellung dieser Unterlagen erhielt das Büro den Auftrag zur Planung und Umsetzung der Außenanlagen, der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen, der Steganlage mit 40 Liegeplätzen sowie für das Aufenthaltsgebäude (90 m² BGF).
Das Aufenthaltsgebäude musste, da andere Flächen in der Nähe des Hafens nicht zur Verfügung standen, als eingeschossiger Anbau an ein bestehendes Gebäude realisiert werden. Die Baugenehmigung wurde nach § 75 NBauO im vereinfachten Verfahren erteilt. In dem Vereinsheim sollte neben einem großzügigen Aufenthaltsraum mit Küchenzeile ein aufwendiger Sanitärtrakt mit Duschen, Toiletten und Waschgelegenheit gebaut werden. Daneben musste eine Entsorgungsmöglichkeit für die Chemietoiletten und das Altöl aus den Sportbooten (in der Regel Motoryachten) geschaffen werden.
Das Objekt wurde nach Ausschreibung und losweiser Vergabe im Jahr 1998 gebaut und schlüsselfertig mit dem Sportboothafen an die Gemeinde übergeben. Die Realisierung des gesamten Projektes, einschließlich der örtlichen Bauüberwachung, der Projektkoordinierung und der späteren Dokumentation wurde durch unser Büro gewährleistet.